AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Yvotel Hotelmanagement GmbH, nachstehend „Yvotel“, ist Vermieter des Objektes.

1 Buchungsbestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag gilt abgeschlossen, sobald das Appartement mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt wurde.

2. Bereitstellung des Appartements und Obliegenheiten des Gastes

Reservierte Appartements stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr erfolgt. Abreise bis spätestens 10.00 Uhr, auch der PKW- Stellplatz ist zur Verfügung zu stellen und die Wohnungsschlüssel wie im Vertrag mitgeteilt abzugeben. Das Objekt ist bei Abreise besenrein mit abgewaschenem, sauberem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Die Geschirrspüler sind sauber und ausgeräumt zu hinterlassen. Für die Abrechnung werden An- und Abreisetag zu einem Urlaubstag zusammengefasst, (der Abreisetag). Die Yvotel ist berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu berechnen.

3. Reise - Rücktrittsversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

4. Anzahlung/Restzahlung

Mit Vertragsabschluß = Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung des Reisepreises von 10% innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages bitten wir 14 Tage vor Reiseantritt unserem aufgeführten Konto gutzuschreiben. Die Yvotel ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 14 Tage oder Last Minute, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise zu zahlen oder nach vorheriger Absprache vor Bezug der Wohnung bar vor Ort.

5. Rücktritt vom Vertrag/Schriftform

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Rücktrittserklärungen sind schriftlich zu erfolgen. Nach § 537 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Tritt der Gast bis zu 7 Tage vor Anreise vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, 10% des vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Tritt der Gast 7 Tage oder weniger vor Anreise vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, 90% des vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlenDer Vermittler muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt. Im Falle eines Stornos kann die Yvotel Zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € netto erheben. Die Rücktrittserklärung ist an die Yvotel zu richten und muss schriftlich erfolgen. 

5a. Vertragsübertragung

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Yvotel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der Yvotel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genomme Leistungen

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen infolge verspäteter Anreise oder früherer Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Teilerstattung kann nur bei Wiederbelegung erfolgen.

7. Haftung und Pflichten

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen vom Vertrag bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Yvotel. Eine Aufwandsgebühr wird erhoben. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Sie verpflichten sich zugleich für Ihre Mitreisenden das Objekt pfleglich zu behandeln. Sie haften im vollen Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen. Eltern haften für Ihre Kinder. Empfehlung: Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Yvotel haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschl. der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz, sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr! Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft eventuelle Beanstandungen umgehend an die Yvotel, bzw. bei benannten Personen mitzuteilen. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Appartements, sind wir berechtigt, den Mehraufwand der entstehenden Kosten zu berechnen. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber der Yvotel schriftlich anzuzeigen. Ein Haustier darf nicht mitgebracht werden.

8. Gewährleistung, Ausschluss Frist

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Yvotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, uns eine Frist zur Behebung zu stellen. Sie sind verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung, dem Vermietungsbüro oder unter o. g. Anschrift geltend zu machen.

9. Rücktritt der Yvotel

Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten – trotz Abmahnung – die auch mündlich erfolgen kann, vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, daraus folgt der sofortige Auszug aus dem App. bzw. Objekt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars und bei nichtangemeldeten Personen oder Haustieren. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen, einschl. der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.

10. Sonstiges,

Verjährung Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren nach 24 Monaten. Diese sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag. Eine Abtretung aller Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

11. Datenschutz

Wir haben dem Thema Datenschutz einen eigenen Bereich auf dieser Homepage gewidmet.

12. Gerichtsstand

Amtsgericht Koblenz. Für Kaufleute, juristische Pers. des öffentlichen oder privaten Rechts oder Pers. die keinen allgem. Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermieters der Sitz des Vermieters vereinbart.